Arbeitszeitgesetz für Azubis
Viele junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind also noch minderjährig. Für sie gelten bezüglich der Arbeitszeit andere Regelungen als für volljährige Azubis. Es ist nur allzu verständlich, dass Azubis darauf hoffen, vom ausbildenden Betrieb nach dem Ende der Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Dennoch musst du keine Überstunden leisten, wenn dein Vorgesetzter das anordnet und du noch minderjährig bist.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten bezüglich der Arbeitszeit für Azubis?
Der Ausbildungsvertrag regelt die Arbeitszeiten in deinem Ausbildungsbetrieb. Der Ausbildungsbetrieb muss sich bei der Festlegung der Arbeitszeiten jedoch an die gesetzlichen Grundlagen halten. Gilt in deinem Ausbildungsbetrieb beispielsweise die 42-Stunden-Woche, muss der Ausbildungsbetrieb zumindest für die Azubis, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine kürzere Wochenarbeitszeit anordnen.
Der Ausbildungsbetrieb muss auch die Zeit, die Azubis in der Berufsschule, mit Prüfungen und anderen Ausbildungsmaßnahmen verbringen, auf die Arbeitszeit anrechnen. Schließlich sollen sich Auszubildende nicht nur das nötige Wissen und die Fähigkeiten in der Praxis, sondern auch den theoretischen Lehrstoff aneignen.
Für minderjährige Azubis sind die Pausen- und Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gesetzlich geregelt. Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das bedeutet, dass volljährige Azubis genauso lange arbeiten dürfen wie erwachsene Arbeitnehmer. Weitere wichtige Grundlagen bezüglich der Arbeitszeit sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Tarifvertrag des Ausbildungsberufs.
Wie viele Stunden darf ein Azubi arbeiten?
Die Arbeitszeit von Azubis werden mit folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt:
| Regelung | Details |
|---|---|
| Wöchentliche Arbeitszeit | Maximal 40 Stunden, verteilt auf 5 Tage pro Woche. |
| Tägliche Arbeitszeit | Maximal 8 Stunden pro Tag. |
| Arbeitszeiten | Verbot der Beschäftigung zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr. |
| Ausnahmen (Bäckerhandwerk) | 16-Jährige dürfen ab 05:00 Uhr, 17-Jährige ab 04:00 Uhr arbeiten. |
| Wochenende/Feiertage | Beschäftigung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist grundsätzlich untersagt (Ausnahmen möglich). |
| Pausen | 30 Minuten bei 4,5-6 Stunden Arbeitszeit; 60 Minuten bei über 6 Stunden. Pausen sind frei von Bereitschaftsdienst. |
| Berufsschule | Ein Berufsschultag mit 5 Schulstunden wird als voller Arbeitstag angerechnet. |
Andere Regelungen für volljährige Auszubildende
Volljährige Auszubildende dürfen genauso lange arbeiten wie erwachsene Arbeitnehmer. Genauso wie minderjährige Azubis müssen sie für die Berufsschule von der Arbeit freigestellt werden.
Eine Arbeitszeit an sechs Tagen in der Woche und bis zu 48 Wochenstunden ist möglich. An sechs Tagen in der Woche, auch am Samstag, dürfen mindestens 18-jährige Auszubildende täglich acht Stunden arbeiten. Dabei zählt der Samstag als regulärer Werktag, wenn im Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist.
Vor und nach dem Berufsschulunterricht dürfen Azubis arbeiten, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Ein Berufsschultag mit fünf Schulstunden zählt bei ihnen nicht als voller Arbeitstag.
Es ist möglich, dass die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Auszubildende über sechs Monate pro Tag nicht mehr als acht Stunden arbeiten darf. Anders als bei minderjährigen Auszubildenden gelten keine Uhrzeiten, in denen volljährige Auszubildende nicht beschäftigt werden dürfen.
Nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit steht volljährigen Auszubildenden eine Pause von 30 Minuten zu. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen. Es ist möglich, die Pause in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten zu splitten.
Darf ein Azubi Überstunden machen?
Auch bei den Überstunden unterscheidet das Gesetz zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten. An einzelnen Arbeitstagen kann die Arbeitszeit auf achteinhalb Arbeitsstunden verlängert werden, wenn der Ausbildungsbetrieb einen Ausgleich durch Freizeit an anderen Werktagen gewährt.
Gilt in einem Unternehmen eine 35-Stunden-Woche, dürfen minderjährige Auszubildende Überstunden leisten, doch darf die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche beziehungsweise 8,5 Stunden am Werktag nicht überschritten werden.
Volljährige Auszubildende dürfen Überstunden leisten, wenn die tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden nicht überschritten wird. Voraussetzung dafür ist, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit in einem halben Jahr nicht mehr als acht Stunden beträgt.
Überstunden dürfen nicht zur Gewohnheit werden
Überstunden müssen bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Damit das möglich ist, sollten Auszubildende ihre geleisteten Überstunden mit Datum notieren und dann das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, wenn er häufig Überstunden anordnet. Das Berufsbildungsgesetz sieht keinen Überstundenzuschlag für Auszubildende vor.
Unberechtigte Überstundenforderungen dürfen Auszubildende verweigern, ohne eine Abmahnung oder Kündigung fürchten zu müssen. Eine Abmahnung oder Kündigung wären unwirksam.
Nur in Notfällen wie bei Naturkatastrophen sind Überstunden auch für Auszubildende Pflicht. Minderjährige Azubis müssen in solchen Fällen nur dann Überstunden leisten, wenn es nicht genug volljährige Arbeitnehmer gibt.






