Insolvenzverwalter: Karriere im Krisenmanagement

Wirtschaftliche Turbulenzen bringen für Unternehmen häufig Situationen mit sich, die so nicht absehbar waren. Bei drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenzen kommt Insolvenzverwaltern eine führende Rolle im unternehmerischen Krisenmanagement zu. Insolvenzverwalter werden von den Gerichten bestellt und ihnen obliegt die Verantwortung über das Vermögen des Schuldners.

Was macht ein Insolvenzverwalter?

Ein Insolvenzverwalter ist verantwortlich für die Verwaltung und Verwertung des Vermögens des Schuldners. Dabei ist die bestmögliche Zufriedenstellung der Gläubiger das erklärte Ziel. Wird ein Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt, muss dies nicht zwangsläufig auch das Ende des Unternehmens bedeuten. Werden entsprechende Sanierungskonzepte aufgestellt, lassen sich häufig Arbeitsplätze und Firmenwerte sogar erhalten.

Damit ausreichend Handlungsspielraum besteht und entsprechende Strategien erarbeitet werden können, ist frühzeitiges Handeln ratsam. Insolvenzverwalter treten dafür ein, das verbliebene Schuldnervermögen zu sichern, zu verwalten und im Sinne der Gläubiger zu verwerten.

Wichtig: Insolvenzverwalter sind weder Schuldnern noch Gläubigern verpflichtet, sondern allein dem Gesetz unterstellt. Die Aufgaben sind in der Insolvenzordnung (§§ 56 bis 66) geregelt.

Das Aufgabengebiet des Insolvenzverwalters lässt sich wie folgt grob zusammenfassen:

  • Sicherung, Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse.
  • Überprüfung der Forderungen der Gläubiger.
  • Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses.
  • Erstellung eines Insolvenzplanes.
  • Veräußerung von Vermögenswerten.
  • Entscheidung über die Sanierung oder Liquidierung des Unternehmens.
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen im Namen des Schuldners.
  • Beschlagnahmung von Sach- und Vermögenswerten des Schuldners.
  • Berichterstattung gegenüber dem Insolvenzgericht und den Gläubigern.

Welche Ausbildung braucht ein Insolvenzverwalter?

Für Insolvenzverwalter ist kein spezifischer Ausbildungsweg vorgeschrieben. Damit man in diesem Beruf arbeiten kann, werden aber umfassende wirtschaftliche und juristische Kenntnisse erwartet. Eine entsprechende Expertise bringen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht mit.

Die Insolvenzordnung, genauer der § 56 Bestellung des Insolvenzverwalters, schreibt vor, dass die Ausübung des Berufs spezifische Qualifikationen voraussetzt. Als Insolvenzverwalter werden natürliche Personen definiert, die über ausreichend spezifisches Know-how verfügen und von Schuldnern und Gläubigern unabhängig agieren.

Die Insolvenzordnung sieht weiterhin vor, dass die Insolvenzverwalter aus dem Kreis der zur Übernahme der Aufgabe bereiten Personen zu wählen sind. Die Gerichte definieren diesen Personenkreis und treffen hinsichtlich Eignung und Qualifikation eine entsprechende Vorauswahl.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass kein klar definierter Ausbildungsgang auf dem Weg zum Insolvenzverwalter notwendig ist. Fundierte Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Recht sind allerdings zwingend notwendig.

Am häufigsten stammen Insolvenzverwalter aus folgenden Berufsgruppen:

  • Rechtsanwälte, die sich auf Insolvenzrecht spezialisiert haben
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Betriebswirte

Bevor ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, sollte dieser sich eine gewisse Berufserfahrung mit Praxisbezug angeeignet haben. Diese lässt sich durch die Mitarbeit in bestehenden Insolvenzverfahren erlangen.

Welche Befugnisse haben Insolvenzverwalter?

Insolvenzverwalter erlangen umfassende Befugnis in Bezug auf die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse im Sinne der Gläubiger. Das Vermögen des Schuldners ist zu sichern und die Verwertung hat das Ziel, die Forderungen Dritter zu bedienen. Der Insolvenzverwalter kann dabei auch die Befugnis erhalten, den Geschäftsbetrieb des verschuldeten Unternehmens weiterzuführen.

Die Befugnisse von Insolvenzverwaltern im Detail:

Aufgabe des Insolvenzverwalters Beschreibung
Masseverwaltung & -verwertung Verwaltung und Verwertung des Schuldnervermögens.
Forderungsprüfung & -durchsetzung Prüfung und Durchsetzung von Gläubigerforderungen, ggf. gerichtlich.
Anfechtung von Rechtshandlungen Anfechtung benachteiligender Schuldnerhandlungen.
Geschäftsfortführung Weiterführung des Betriebs zur Gläubigerbefriedigung und Arbeitsplatzerhaltung.
Vertragsbeendigung Kündigung nachteiliger Verträge.
Mitwirkungseinforderung Einfordern relevanter Unterlagen und Auskünfte vom Schuldner.
Berichtserstattungspflicht Regelmäßige Kommunikation des Verfahrensstands an Gericht und Gläubiger.

Wie viel Geld bekommt ein Insolvenzverwalter?

Es ist nicht einheitlich festgelegt, wie viel Gehalt ein Insolvenzverwalter bekommt. Dabei kann es große Unterschiede geben. Die Berufserfahrung, die Komplexität des Falles und die vorhandene Insolvenzmasse können Auswirkungen auf die Höhe der Entlohnung haben.

Nach § 2 der Insolvenzordnung (InsVV) wird die Grundvergütung von Insolvenzberatern geregelt. Die Basis stellen verschiedene Prozentsätze der Insolvenzmasse dar:

Insolvenzmasse Prozentsatz
Erste 35.000 Euro 40 %
Mehrbetrag bis 70.000 Euro 26 %
Mehrbetrag bis 350.000 Euro 7,5 %
Mehrbetrag bis 700.000 Euro 3,3 %

Die Prozentsätze sinken dabei mit der Höhe der Beträge. Für besondere Leistungen oder notwendig gewordene Aufwendungen kann eine zusätzliche Vergütung gezahlt werden. Die Höhe der Entlohnung legt das Insolvenzgericht fest. Eine Anpassung kann auf Antrag des Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Durchschnittlich können Insolvenzverwalter in Deutschland von einem Jahresgehalt zwischen 60.000 und 90.000 Euro ausgehen. Wer als selbstständiger Insolvenzverwalter arbeitet und eine eigene Kanzlei eröffnet, kann deutlich mehr verdienen.